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Fondsstandortgesetz verabschiedet – Erleichterungen bei der erweiterten Kürzung

Das Gesetz enthält u.a. Regelungen zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen und eine Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds. Darüber hinaus wurde eine Regelung zur Förderung der Immobilienunternehmen als Stromerzeuger und -lieferanten mit aufgenommen.

Die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung soll künftig nicht mehr entfallen bei Einnahmen

a) aus Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie z.B. Photovoltaik und
b) aus Betrieb von E-Ladestationen

wenn zu a) nicht an Letztverbraucher geliefert wird, es sei denn, es sind Mieter und die Einnahmen daraus 10 % der Gesamteinnahmen des Immobilienunternehmens aus Vermietungstätigkeit nicht übersteigen.

Die erweiterte Kürzung bleibt auch erhalten, wenn das Immobilienunternehmen sonstige Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind.